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   VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19   

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VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19 (https://dejure.org/2019,63366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.2019 - 2 A 641/19 (https://dejure.org/2019,63366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 2 A 641/19 (https://dejure.org/2019,63366)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
    Mit Widerspruch vom 5. Januar 2018 machte der Kläger unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - geltend, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach vorangegangener strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer einmaligen Alkoholfahrt gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr gefordert werden dürfe.

    Dies gilt insbesondere für die speziellen Tatbestände des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und Buchst. c FeV (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 3 C 13.16 -, BVerwGE 158, 335, Rn. 14 und - 3 C 24.15 -, juris Rn. 16).

    Diese Grundentscheidung des Verordnungsgebers ist nicht anders als im Rahmen eines Regelbeispielskatalogs bei der Auslegung des Tatbestands des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV zu beachten (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2017, a.a.O.).

    Entgegen dem Verständnis der Beklagten (vgl. auch - nicht entscheidungstragend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 M 291/18 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2019 - 11 ZB 19.448 -, juris Rn. 11; OVG d. Saarlandes, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 405/17 -, juris Rn. 41) vermag der erkennende Senat den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - (juris Rn. 28) keine tragende Aussage dahingehend zu entnehmen, dass allein das Fehlen von Ausfallerscheinungen, das auf eine gewisse Giftfestigkeit schließen lasse, als Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV zu werten sei.

    Gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Vertreter des Bundesinteresses in den Verfahren zur Auslegung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen prüfe, ob es gerechtfertigt sei, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bereits nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille oder mehr zwingend vorzusehen (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 -, juris Rn. 27; - 3 C 13.16 -, juris Rn. 25).

    Eine eindeutige Aussage zu der Fragestellung lässt sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere in dem Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - Rn. 28) nicht entnehmen.

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
    Dies gilt insbesondere für die speziellen Tatbestände des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und Buchst. c FeV (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 3 C 13.16 -, BVerwGE 158, 335, Rn. 14 und - 3 C 24.15 -, juris Rn. 16).

    Gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Vertreter des Bundesinteresses in den Verfahren zur Auslegung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen prüfe, ob es gerechtfertigt sei, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bereits nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille oder mehr zwingend vorzusehen (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 -, juris Rn. 27; - 3 C 13.16 -, juris Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
    Man bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 -, juris) und die Ausführungen in einem Sachverständigengutachten, das dieser Entscheidung zugrunde lag.

    In der grundlegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 - (juris), auf die sich die Begründung des Bundesrates zu dieser Regelung (a.a.O.) bezieht, ist unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten von Stephan ausgeführt, dass diejenigen Personen, die im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr auffällig würden, beim Trinken nicht mehr realisierten, wann sie die kritische Grenze der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit überschritten.

  • OVG Saarland, 04.07.2018 - 1 A 405/17

    Erfordernis eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Wiedererteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
    Entgegen dem Verständnis der Beklagten (vgl. auch - nicht entscheidungstragend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 M 291/18 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2019 - 11 ZB 19.448 -, juris Rn. 11; OVG d. Saarlandes, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 405/17 -, juris Rn. 41) vermag der erkennende Senat den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - (juris Rn. 28) keine tragende Aussage dahingehend zu entnehmen, dass allein das Fehlen von Ausfallerscheinungen, das auf eine gewisse Giftfestigkeit schließen lasse, als Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV zu werten sei.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 3 M 291/18

    Vorliegen aussagekräftiger Umstände für die Annahme von Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
    Entgegen dem Verständnis der Beklagten (vgl. auch - nicht entscheidungstragend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 M 291/18 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2019 - 11 ZB 19.448 -, juris Rn. 11; OVG d. Saarlandes, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 405/17 -, juris Rn. 41) vermag der erkennende Senat den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - (juris Rn. 28) keine tragende Aussage dahingehend zu entnehmen, dass allein das Fehlen von Ausfallerscheinungen, das auf eine gewisse Giftfestigkeit schließen lasse, als Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV zu werten sei.
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 11 ZB 19.448

    Gutachtensanforderung bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
    Entgegen dem Verständnis der Beklagten (vgl. auch - nicht entscheidungstragend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 M 291/18 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2019 - 11 ZB 19.448 -, juris Rn. 11; OVG d. Saarlandes, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 405/17 -, juris Rn. 41) vermag der erkennende Senat den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 6. April 2017 - 3 C 24.15 - (juris Rn. 28) keine tragende Aussage dahingehend zu entnehmen, dass allein das Fehlen von Ausfallerscheinungen, das auf eine gewisse Giftfestigkeit schließen lasse, als Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV zu werten sei.
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